• Was ist Verhaltenstherapie?

    Die (kognitive) Verhaltenstherapie ist eines der anerkannten, wissenschaftlich fundierten Verfahren der Psychotherapie (neben der systemischen, tiefenpsychologisch fundierten und analytischen Psychotherapie), die zum Leistungsumfang der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe gehört. 

    Schwerpunktmäßig widmet die Verhaltenstherapie sich der Bewältigung individueller Probleme in der Gegenwart und beruht auf den Prinzipien der Lerntheorie. Hierbei bezieht sich der Begriff „Verhalten“ nicht nur auf beobachtbare Verhaltensweisen, sondern schließt auch kognitive (gedankliche), emotionale (gefühlsmäßige), motivationale und physiologische (körperliche) Vorgänge mit ein. Nach Analyse der ursächlichen, verstärkenden und aufrechterhaltenden Bedingungen wird ein individuelles Störungsmodell erarbeitet, aus dem sich die Behandlungsstrategie und Anwendung spezifischer Interventionen zur Erreichung definierter Therapieziele ableiten lässt. Problematische Verhaltensmuster sollen abgebaut, hilfreiche Verhaltensweisen aufgebaut werden. Die Verhaltenstherapie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe, d.h. die Behandlung erfordert seitens des Pat. eine aktive Mitarbeit und Bereitschaft zwischen den Sitzungen Verhaltensanalysen, Aufzeichnungen und Übungen durchzuführen. Nur so ist es möglich auch nach Therapieende eigenständig alternative Strategien im Umgang mit Problemen zuverlässig anwenden und somit Erfolge langfristig aufrecht erhalten zu können. 

    Die Wirksamkeit der Verhaltenstherapie hat sich in zahlreichen wissenschaftlichen Studien sehr gut belegen lassen.


  • Der Weg zur Psychotherapie

    Um eine ambulante Psychotherapie beginnen zu können müssen gesetzlich Versicherte vorab mindestens eine psychotherapeutische Sprechstunde á 50 Minuten bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten aufgesucht haben (ausgenommen Sie waren innerhalb der letzten 12 Monate wegen einer psychischen Erkrankung in stationärer Behandlung). In dieser Sprechstunde geht es darum, welche Probleme und psychischen Beschwerden Sie haben und wie diese diagnostisch einzuordnen sind. Es werden u.A. die Fragen geklärt, ob eine krankheitswertige Störung vorliegt, ob diese mittels ambulanter Psychotherapie erfolgsversprechend behandelt werden kann, welches Verfahren sich hierzu am besten eignet oder ob ggf. andere Hilfsangebote wie z.B. ein Krankenhausaufenthalt, eine psychotherapeutische Akutbehandlung, der Besuch einer Beratungsstelle oder Selbsthilfegruppe für Sie passender erscheint. 

    Nach max. drei 50-minütigen Sprechstunden erfolgen bei vorliegender Indikation weitere 2-4 sogenannte probatorische Sitzungen, in denen neben Anlass für die Therapie, weitere Diagnostik, Biographie, Krankheitsgeschichte, Entstehungsbedingungen der Erkrankung, Therapieziele und ein individueller Behandlungsplan erarbeitet werden. Bei privat Versicherten können keine Sprechstunden, dafür aber i.d.R. bis zu 5 probatorische Sitzungen abgehalten werden (erkundigen Sie sich am besten vorab nach Ihren Vertragsbedingungen). Des Weiteren wird ein Bericht von Ihrem Haus- oder Facharzt erforderlich, der überprüft, ob eine ärztliche Mitbehandlung erforderlich ist und ob es aus medizinischer Sicht Kontraindikationen, d.h. Gründe gibt, die einer psychotherapeutischen Behandlung entgegenstehen (sog. Konsiliarbericht). In diesen ersten Sitzungen wird auch beidseitig geprüft, ob eine vertrauensvolle, zielführende Zusammenarbeit möglich erscheint. Sollte dies nicht der Fall sein steht es Ihnen frei, einen anderen Psychotherapeuten aufzusuchen und dort erneut Sprechstunden oder probatorische Sitzungen in Anspruch zu nehmen. Dieses ist von hoher Bedeutung, da die therapeutische Beziehung einen wichtigen Wirkfaktor in der Psychotherapie darstellt. Anschließend stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Psychotherapeuten bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Kurzzeittherapie (2 x 12 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Sitzungen). Bei privat Versicherten sind die Kontingente abweichend, i.d.R. 25 bzw. 45 Sitzungen. Die Sitzungen werden meist wöchentlich abgehalten, können aber bei Bedarf auch in kürzeren oder gegen Ende der Behandlung in größeren Abständen vereinbart werden. 

    Die Behandlung kann als Einzel-, Gruppenpsychotherapie oder Kombination aus Gruppen- und Einzelpsychotherapie erfolgen.


  • Psychotherapieplatzsuche

    Unterstützung bei der Suche nach einem passenden Psychotherapeuten bietet Ihre Krankenkasse, die Kassenärztliche Vereinigung mit dem Patientenservice (erreichbar 24/7 unter der bundesweiten Telefonnummer 116 117) sowie dem Onlinesuchdienst unter www.arztauskunft-niedersachsen.de. Auch die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen bietet unter www.psych-info.de einen Onlinesuchdienst sowie weitere hilfreiche Informationen zur Psychotherapie an.